Scheidung & Immobilie: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?

Inhaltsangabe

Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern wirft auch zahlreiche praktische Fragen auf – insbesondere, wenn ein gemeinsames Haus oder eine Wohnung vorhanden ist. Immobilien sind oft der wertvollste Besitz eines Ehepaares und stehen daher bei einer Trennung im Mittelpunkt. Jährlich werden in Deutschland rund 140.000 Ehen geschieden​. In vielen dieser Fälle muss geregelt werden, was mit dem gemeinsamen Zuhause geschieht. Dabei spielt es rechtlich keine Rolle, wer das Haus finanziert hat – stehen beide Ehepartner im Grundbuch, gehört die Immobilie auch beiden​.

Steuerliche Aspekte: Was ist in Deutschland zu beachten?

Neben den emotionalen Hürden spielen steuerliche Fragen bei einer Scheidungsimmobilie eine große Rolle. Wird nicht sorgfältig geplant, können unnötige Steuerkosten entstehen.

Zusammengefasst lohnt es sich, Steuerexpertise hinzuzuziehen oder beim Finanzamt nachzufragen, bevor man im Scheidungsstress vorschnell über die Immobilie verfügt. So lassen sich finanzielle Nachteile vermeiden.

Möglichkeiten der Immobilienaufteilung bei Scheidung

Wie kann man nun ganz praktisch mit dem gemeinsamen Haus oder der Eigentumswohnung verfahren? Es gibt verschiedene Szenarien, wie eine Aufteilung oder Nutzung aussehen kann. Im Folgenden die gängigsten Möglichkeiten – jeweils mit kurzer Erklärung und einem Zahlenbeispiel:

Laufende Finanzierung: Was passiert mit Krediten?

Besonders heikel ist die Frage nach einem laufenden Immobilienkredit. Viele Paare haben gemeinsam ein Darlehen aufgenommen, um das Haus zu finanzieren. Trennt man sich, bleibt dieser Kredit erstmal bestehen – die Bank interessiert die Scheidung an sich nicht, sie will nur, dass die Raten weiter bedient werden. Grundsätzlich gilt: Wer den Kreditvertrag unterschrieben hat, haftet auch weiterhin dafür​.

Alle Kreditlösungen sollten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich festgehalten und möglichst mit der Bank abgestimmt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass ein Vertragspartner nicht eigenmächtig aus dem Kredit rauskommt. Solange beide im Vertrag stehen, kann die Bank von beiden Geld fordern – unabhängig davon, was privat zwischen den Ex-Partnern abgesprochen wurde.

Daher unbedingt für klare Verhältnisse sorgen: entweder Schuldhaftentlassung, neuer Kreditvertrag oder Verkauf/ Ablösung des Darlehenshälfte der Rate.

Was steht mir bei einer Scheidung zu? Vermögensaufteilung & Beispiele

Abschließend stellt sich die Frage: Welche Ansprüche hat jeder Ehepartner bei einer Scheidung? Oft wird angenommen, alles werde einfach „halbiert“. Doch so einfach ist es nur im Falle eines vorherigen Vertrages (Gütertrennung) – ansonsten greift das Prinzip des Zugewinnausgleichs. Hier ein Überblick über drei typische Konstellationen, wie Vermögen (insbesondere Immobilien) aufgeteilt werden können:

Fazit: Was einem bei Scheidung „zusteht“, hängt maßgeblich vom Güterstand ab. Ohne Vereinbarung sorgt der Zugewinnausgleich zumindest für einen fairen finanziellen Ausgleich, aber kein Schema F ersetzt eine einvernehmliche Einigung. Die gesetzlichen Regelungen geben einen Rahmen vor, der verhindern soll, dass einer mit deutlich mehr geht als der andere, sofern die Ehe länger dauerte. Dennoch: Jede Situation ist anders. Deshalb ist eine individuelle Beratung – juristisch und finanziell – im Trennungsfall viel wert. Ein Makler kann bei Immobilienfragen unterstützen, ein Anwalt in den rechtlichen Punkten. Mit kühlem Kopf, guter Beratung und Kooperationsbereitschaft lassen sich Immobilienangelegenheiten bei einer Scheidung ohne Rosenkrieg regeln – zum Wohle aller Beteiligten.

Emotionale Aspekte: Neutralität durch den Makler

Eine Scheidung geht meist mit starken Emotionen einher. Streit um die Immobilie kann den sogenannten „Rosenkrieg“ zusätzlich anheizen. Hier kann ein Immobilienmakler als neutrale Instanz viel bewirken. Durch seine Erfahrung in sensiblen Situationen weiß er, wie man mit beiden Parteien einvernehmlich kommuniziert. Er tritt quasi als Vermittler auf und sorgt dafür, dass sachlich über die Zukunft des Hauses gesprochen wird – nicht emotional.

Ein guter Makler bewertet die Immobilie objektiv, was wichtig ist: Oft neigt ein Partner dazu, den Wert des Hauses zu hoch oder zu niedrig einzuschätzen, sei es aus emotionaler Verbundenheit oder um den anderen auszuzahlen. Eine neutrale Marktwertermittlung schafft Klarheit und verhindert Konflikte darüber, „was das Haus wirklich wert ist“. Außerdem können viele Paare davon profitieren, die Gespräche in einem neutralen Umfeld – etwa im Maklerbüro – zu führen, statt am Esstisch des gemeinsam bewohnten Hauses. Das senkt die emotionale Belastung.

Zudem übernimmt ein Makler viel organisatorische Arbeit (Bewertung, Verkaufsvorbereitung, Behördengänge), was die scheidenden Eheleute entlastet. In einer ohnehin schwierigen Lebensphase hilft es, sich nicht auch noch um jedes Detail der Immobilienabwicklung kümmern zu müssen. Durch die professionelle Begleitung können Lösungen gefunden werden, die für alle tragbar sind – sei es Verkauf, Vermietung oder eine Aufteilung – ohne dass der Streit eskaliert. Kurz: Ein erfahrener Makler bringt Ruhe und Sachlichkeit in eine hochemotionale Entscheidungssituation.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen Überblick für Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung. In komplexen Scheidungsfällen (z.B. mit Auslandbezug, Firmenvermögen, unverheirateten Paaren mit Immobilienkauf etc.) sollten unbedingt Fachanwälte hinzugezogen werden. Für die Immobilienverwertung im Speziellen stehen Makler im Raum Erlangen, Nürnberg und Fürth mit Erfahrung in Scheidungsfällen hilfreich zur Seite.