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	<title>immobilienverkauf Archive - Sabine Donnert Immobilien</title>
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	<title>immobilienverkauf Archive - Sabine Donnert Immobilien</title>
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		<title>Welche Fallen lauern beim Immobilienverkauf ohne Makler?</title>
		<link>https://www.donnert.org/vermarktung/fallen-beim-immobilienverkauf-ohne-makler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sabine Donnert]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Feb 2025 13:29:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vermarktung]]></category>
		<category><![CDATA[fehler]]></category>
		<category><![CDATA[immobilien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ohne Makler: So vermeiden Sie Fallstricke beim Immobilienverkauf – Tipps für einen reibungslosen Verkauf Inhaltsangabe Der Verkauf einer Immobilie ist eine komplexe und herausfordernde Aufgabe. Viele Eigentümer entscheiden sich, ihre Immobilie ohne Makler zu verkaufen, um die Maklerprovision zu sparen. Doch diese Ersparnis kann sich schnell als Trugschluss erweisen, denn ohne professionelle Unterstützung lauern zahlreiche [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.donnert.org/vermarktung/fallen-beim-immobilienverkauf-ohne-makler/">Welche Fallen lauern beim Immobilienverkauf ohne Makler?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.donnert.org">Sabine Donnert Immobilien</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-text-align-center" style="font-size:0px"></p>



<h1 class="wp-block-heading has-text-align-center" style="font-size:60px">Ohne Makler: So vermeiden Sie Fallstricke beim Immobilienverkauf – Tipps für einen reibungslosen Verkauf</h1>



<div class="wp-block-group is-content-justification-center is-nowrap is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-23441af8 wp-block-group-is-layout-flex"><div class="wp-block-post-date"><time datetime="2025-02-10T14:29:19+01:00">Februar 10, 2025</time></div></div>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="585" src="https://www.donnert.org/wp-content/uploads/2025/02/Home_Staging_Wohnung_Nuernberg_Erlangen-1024x585.jpg" alt="" class="wp-image-2311" srcset="https://www.donnert.org/wp-content/uploads/2025/02/Home_Staging_Wohnung_Nuernberg_Erlangen-1024x585.jpg 1024w, https://www.donnert.org/wp-content/uploads/2025/02/Home_Staging_Wohnung_Nuernberg_Erlangen-300x171.jpg 300w, https://www.donnert.org/wp-content/uploads/2025/02/Home_Staging_Wohnung_Nuernberg_Erlangen-768x439.jpg 768w, https://www.donnert.org/wp-content/uploads/2025/02/Home_Staging_Wohnung_Nuernberg_Erlangen-1536x878.jpg 1536w, https://www.donnert.org/wp-content/uploads/2025/02/Home_Staging_Wohnung_Nuernberg_Erlangen.jpg 1792w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Inhaltsangabe</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li style="line-height:2"><a href="#anker1"><strong>Falsche Immobilienbewertung</strong></a></li>



<li style="line-height:2"><a href="#anker2"><strong>Mangelhafte Präsentation der Immobilie</strong></a></li>



<li style="line-height:2"><a href="#anker3"><strong>Unzureichendes Marketing</strong></a></li>



<li style="line-height:2"><a href="#anker4"><strong>Fehlende Unterlagen</strong></a></li>



<li style="line-height:2"><a href="#anker5"><strong>Fehlendes Fachwissen bei Verhandlungen</strong></a></li>



<li style="line-height:2"><a href="#anker6"><strong>Rechtliche Risiken</strong></a></li>



<li style="line-height:2"><a href="#anker7"><strong>Zeitintensiver Prozess</strong></a></li>



<li style="line-height:2"><a href="#anker8"><strong>Probleme bei der Käuferprüfung</strong></a></li>
</ul>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Der Verkauf einer <strong>Immobilie</strong> ist eine komplexe und herausfordernde Aufgabe. Viele Eigentümer entscheiden sich, ihre <strong>Immobilie ohne Makler</strong> zu verkaufen, um die Maklerprovision zu sparen. Doch diese Ersparnis kann sich schnell als Trugschluss erweisen, denn ohne professionelle Unterstützung lauern zahlreiche Fallen, die den Verkaufsprozess erschweren, unnötig in die Länge ziehen oder zu finanziellen Verlusten führen können. <br><br>In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie typische Fehler vermeiden und Ihren Immobilienverkauf auch ohne Makler sicher und erfolgreich gestalten.</p>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading" id="anker1">1. Falsche Immobilienbewertung</h2>



<p style="font-size:18px"><strong>Die Gefahr: Zu hoher oder zu niedriger Preis</strong></p>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Ohne die Expertise eines Maklers laufen Sie Gefahr, den Marktwert Ihrer Immobilie falsch einzuschätzen. Ein zu hoher Preis schreckt potenzielle Käufer ab und verlängert die Vermarktungszeit erheblich. Ein zu niedriger Preis hingegen führt dazu, dass Sie unter Wert verkaufen und Geld verlieren. Um einen realistischen Marktpreis zu ermitteln, sind Erfahrung auf dem regionalen Markt und eine professionelle Bewertungssoftware unerlässlich, um alle relevanten Faktoren präzise zu analysieren und eine fundierte Wertermittlung zu gewährleisten. Als Privatverkäufer stehen Ihnen diese Erfahrung und Mittel nicht zur Verfügung. Recherchieren Sie deshalb folgende Punkte:</p>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p style="font-size:20px;line-height:1.6"><strong>Vergleichbare Immobilien analysieren</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Recherchieren Sie aktuelle Angebotspreise ähnlicher Immobilien in Ihrer Region auf Immobilienportalen.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Achten Sie auf Lage, Größe, Zustand und Ausstattung der Vergleichsobjekte.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Verkaufspreise statt Angebotspreise nutzen</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Angebotspreise sind oft höher als die tatsächlich erzielten Verkaufspreise.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Nutzen Sie <strong>Gutachterausschuss-Daten</strong>, wenn verfügbar, um realistische Verkaufswerte zu erhalten.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Online-Bewertungstools nutzen</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzungen.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Diese sollten jedoch nur als Orientierung dienen und mit weiteren Methoden abgeglichen werden.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Lage und Markttrends berücksichtigen</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Prüfen Sie aktuelle Marktentwicklungen: Ist es ein Käufer- oder Verkäufermarkt?</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Faktoren wie Infrastruktur, zukünftige Bauprojekte und Nachfrage beeinflussen den Preis.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Zustand und Besonderheiten realistisch einschätzen</strong></h3>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Bewerten Sie Modernisierungsbedarf oder Renovierungsstau – diese Faktoren können den Wert mindern. Extras wie ein Balkon, ein Garten oder eine besondere Architektur können den Preis steigern.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Bewerten Sie Modernisierungsbedarf oder Renovierungsstau – diese Faktoren können den Wert mindern. </li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Extras wie ein Balkon, ein Garten oder eine besondere Architektur können den Preis steigern.</li>
</ul>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<div class="wp-block-group is-nowrap is-layout-flex wp-container-core-group-is-layout-6c531013 wp-block-group-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-full is-resized"><img decoding="async" width="450" height="567" src="https://www.donnert.org/wp-content/uploads/2025/02/Sabine_Donnert_240708.jpg" alt="" class="wp-image-1790" style="width:284px;height:auto" srcset="https://www.donnert.org/wp-content/uploads/2025/02/Sabine_Donnert_240708.jpg 450w, https://www.donnert.org/wp-content/uploads/2025/02/Sabine_Donnert_240708-238x300.jpg 238w" sizes="(max-width: 450px) 100vw, 450px" /></figure>



<p style="font-size:20px;font-style:italic;font-weight:600;line-height:1.6">„Angebotspreise in Immobilienportalen sind keine verlässliche Basis, sondern häufig Wunschpreise – sie spiegeln nicht die tatsächlich erzielten Verkaufspreise wider. Fragen Sie beim örtlichen Gutachterausschuss nach Ihrem Bodenrichtwert nach.&#8220;</p>
</div>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</blockquote>



<h2 class="wp-block-heading" id="anker2">2. Mangelhafte Präsentation der Immobilie</h2>



<p style="font-size:20px;font-style:normal;font-weight:700"><strong>Die Gefahr: Schlechte Fotos und unzureichende Exposés</strong></p>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Eine unprofessionelle Präsentation Ihrer Immobilie, wie unscharfe Fotos oder unvollständige Beschreibungen, kann potenzielle Käufer abschrecken. Ein gutes Exposé ist jedoch entscheidend, um die Aufmerksamkeit der Interessenten zu gewinnen und Ihre Immobilie im besten Licht zu zeigen. Setzen Sie auf hochwertige Fotos, moderne Grundrisse und aussagekräftige Beschreibungen, um die Immobilie zu präsentieren und die Reichweite zu erhöhen.</p>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px;line-height:1.6"><strong>Aussagekräftige Überschrift und Einleitung</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Wählen Sie eine prägnante und einladende Überschrift (z. B. „Charmantes Einfamilienhaus mit großem Garten in bester Lage“).</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Eine kurze, ansprechende Einleitung sollte die wichtigsten Highlights der Immobilie zusammenfassen.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Hochwertige Fotos und ggf. Videos</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Nutzen Sie eine <strong>gute Kamera</strong> oder engagieren Sie einen <strong>professionellen Fotografen</strong>.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Fotografieren Sie bei <strong>Tageslicht</strong>, achten Sie auf <strong>aufgeräumte Räume</strong> und eine angenehme Atmosphäre.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Zeigen Sie verschiedene Perspektiven: Außenansicht, Wohnräume, Küche, Badezimmer, Garten/Terrasse, besondere Details.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Ein <strong>virtueller Rundgang</strong> oder ein Drohnen-Video kann zusätzliche Aufmerksamkeit erzeugen.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Detaillierte und ansprechende Objektbeschreibung</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Beschreiben Sie die <strong>wichtigsten Merkmale</strong>: Wohnfläche, Anzahl der Zimmer, Baujahr, Ausstattung, Modernisierungen, besondere Highlights.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Vermitteln Sie ein <strong>Lebensgefühl</strong>, indem Sie auf die Vorzüge der Immobilie eingehen (z. B. „große Fensterfront sorgt für lichtdurchflutete Räume“).</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Übersichtliche Auflistung der wichtigsten Fakten</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Grundstücks- und Wohnfläche</strong></li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Anzahl der Zimmer und Bäder</strong></li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Heizungsart und Energieeffizienz</strong></li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Baujahr und letzte Renovierungen</strong></li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Besondere Ausstattungsmerkmale</strong> (z. B. Kamin, Fußbodenheizung, Garage, Garten, Balkon)</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px;line-height:1.6"><strong>Attraktive Lagebeschreibung</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Beschreiben Sie die Umgebung: Infrastruktur, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, ÖPNV-Anbindung.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Betonen Sie <strong>Besonderheiten der Lage</strong> (z. B. „ruhige Wohngegend mit schneller Anbindung an die Innenstadt“).</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px;line-height:1.6"><strong>Aussagekräftige Grundrisse und Pläne</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Fügen Sie gut lesbare <strong>Grundrisse</strong> bei, idealerweise farbig und möbliert zur besseren Vorstellung.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Falls vorhanden, ergänzen Sie <strong>Außenansichten oder Lagepläne</strong>.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Professionelles Design und Layout</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Nutzen Sie ein klares, übersichtliches Layout mit gut lesbarer Schrift.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Setzen Sie <strong>Absätze, Bullet Points und Hervorhebungen</strong>, um die Lesbarkeit zu verbessern.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Ein hochwertiges PDF-Format wirkt professioneller als ein einfaches Word-Dokument.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Rechtliche und organisatorische Angaben</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Fügen Sie den <strong>Energieausweis</strong> mit den wichtigsten Kennwerten hinzu (Pflichtangabe in Deutschland).</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Machen Sie transparente Angaben zu Kaufpreis und Nebenkosten.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Geben Sie Ihre <strong>Kontaktdaten</strong> gut sichtbar an, damit Interessenten Sie leicht erreichen können.</li>
</ul>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading" id="anker3">3. Unzureichendes Marketing</h2>



<p style="font-size:20px;font-style:normal;font-weight:700"><strong>Die Gefahr: Fehlende Reichweite</strong></p>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Viele Eigentümer nutzen lediglich kostenlose Online-Portale, die jedoch nicht die nötige Reichweite bieten oder die falsche Zielgruppe ansprechen. Große, aber auch teurere Plattformen bieten hohe Reichweite und spezielle Werbeformate. Dies sorgt für eine größere Anzahl qualifizierter Interessenten.</p>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Hier sind die besten Strategien:</p>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Online-Portale gezielt nutzen</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Inserieren Sie Ihre Immobilie auf <strong>großen Immobilienportalen</strong> wie <strong>Immobilienscout24, eBay Kleinanzeigen, ImmoWelt und Immonet</strong>.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Nutzen Sie kostenpflichtige <strong>Premium-Anzeigen</strong>, um Ihr Inserat prominenter zu platzieren.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Anzeige, damit sie in den Suchergebnissen weiter oben erscheint.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Soziale Medien einbinden</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Teilen Sie Ihr Angebot in <strong>Facebook-Gruppen</strong> für Immobiliengesuche in Ihrer Region.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Nutzen Sie <strong>Instagram und Facebook</strong>, um Bilder und kurze Videos der Immobilie zu posten.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Erstellen Sie eine <strong>WhatsApp-Broadcast-Liste</strong> oder teilen Sie das Exposé in Ihrem Netzwerk.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Regionale Werbung schalten</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Schalten Sie eine Anzeige in <strong>lokalen Zeitungen</strong> oder Magazinen, die von Käufern in Ihrer Region gelesen werden.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Nutzen Sie <strong>Schwarze Bretter</strong> in Supermärkten, Gemeindezentren oder Universitäten.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Ihr persönliches Netzwerk aktivieren</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Informieren Sie <strong>Freunde, Familie und Kollegen</strong>, dass die Immobilie zum Verkauf steht.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Bitten Sie Bekannte, das Angebot in ihren Netzwerken weiterzuleiten.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Flyer und Aushänge erstellen</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Erstellen Sie <strong>ansprechende Flyer</strong> mit hochwertigen Bildern, Kurzbeschreibung und Kontaktdaten.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Verteilen Sie diese in der Nachbarschaft, bei lokalen Geschäften oder an stark frequentierten Orten.</li>
</ul>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading" id="anker4"><strong>4. Fehlerhafte Unterlagen</strong></h2>



<p class="has-medium-font-size" style="font-style:normal;font-weight:700;line-height:1.6"><strong>Die Gefahr: Unvollständige Dokumente</strong></p>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Fehlende oder falsche Unterlagen wie Grundbuchauszug, Energieausweis oder Baupläne können den Verkaufsprozess verzögern und rechtliche Probleme verursachen. Fehlender Energieausweis kann in der Vermarktung Bußgelder in Höhe bis zu 15.000 € nach sich ziehen. Fehlende Bauunterlagen können die Bankfinanzierung platzen lassen.</p>



<p style="font-size:20px"><strong>Tipp:</strong></p>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Sorgen Sie dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen, um den Verkaufsprozess reibungslos zu gestalten.</p>



<figure class="wp-block-embed aligncenter is-type-wp-embed is-provider-sabine-donnert-immobilien wp-block-embed-sabine-donnert-immobilien"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<blockquote class="wp-embedded-content" data-secret="WoUcALrlJj"><a href="https://www.donnert.org/vermarktung/wichtige-unterlagen-fuer-den-immobilienverkauf-was-sie-als-verkaeufer-bereithalten-sollten/">Wichtige Unterlagen für den Immobilienverkauf: Was Sie als Verkäufer bereithalten sollten</a></blockquote><iframe class="wp-embedded-content" sandbox="allow-scripts" security="restricted"  title="&#8222;Wichtige Unterlagen für den Immobilienverkauf: Was Sie als Verkäufer bereithalten sollten&#8220; &#8212; SDI - Donnert Immobilien" src="https://www.donnert.org/vermarktung/wichtige-unterlagen-fuer-den-immobilienverkauf-was-sie-als-verkaeufer-bereithalten-sollten/embed/#?secret=lgi60NRn9o#?secret=WoUcALrlJj" data-secret="WoUcALrlJj" width="600" height="338" frameborder="0" marginwidth="0" marginheight="0" scrolling="no"></iframe>
</div></figure>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading" id="anker5"><strong>5. Fehlendes Fachwissen bei Verhandlungen</strong></h2>



<p style="font-size:20px;font-style:normal;font-weight:700"><strong>Die Gefahr: Unfaire Kaufpreisverhandlungen</strong></p>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Ohne Verhandlungserfahrung riskieren Sie, entweder den Preis zu senken oder potenzielle Käufer durch unprofessionelles Verhalten abzuschrecken. Besonders erfahrene Käufer oder Investoren könnten Ihre Unerfahrenheit ausnutzen.</p>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p style="font-size:20px"><strong>Gut vorbereitet starten</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Marktgerechten Angebotspreis festlegen &#8211; weder zu hoch noch zu niedrig.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Vergleichspreise ähnlicher Immobilien in der Umgebung recherchieren.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Professionelle Wertermittlung einholen (z. B. Makler, Gutachter).</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p style="font-size:20px"><strong>Verhandlungsspielraum einkalkulieren</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Einen realistischen Puffer einbauen.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Eine klare Schmerzgrenze (Mindestpreis) definieren</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p style="font-size:20px"><strong>Kaufinteressenten richtig einschätzen</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Wie ernst ist das Interesse?</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Liegt eine Finanzierungszusage vor?</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Gibt es emotionale oder praktische Gründe für den Kauf?</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p style="font-size:20px"><strong>Mit Fakten überzeugen</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Alle Unterlagen bereithalten (Energieausweis, Grundrisse, Modernisierungen etc.).</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Besondere Merkmale oder hochwertige Ausstattung hervorheben.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p style="font-size:20px"><strong>Ruhig und sachlich bleiben</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Nicht unter Druck setzen lassen.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Bei mehreren Interessenten keine überstürzten Entscheidungen treffen.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p style="font-size:20px"><strong>Verbindlichkeit schafften</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Reservierungsvereinbarung nutzen, sobald sich ein Käufer entscheidet.</li>
</ul>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading" id="anker6"><strong>6. Rechtliche Risiken</strong></h2>



<p style="font-size:20px;font-style:normal;font-weight:700"><strong>Die Gefahr: Fehler im Kaufvertrag</strong></p>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Rechtsfehler, falsche Angaben oder unklare Formulierungen im Kaufvertrag können zu langwierigen Streitigkeiten führen.  Informieren Sie sich bei Notaren und juristischen Fachleuten, um den Kaufvertrag rechtssicher und vollständig zu gestalten. Auch steuerliche Aspekte wie die Spekulationsfrist werden oft übersehen, was unerwartete Kosten nach sich ziehen kann.</p>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading" id="anker7"><strong>7. Zeitintensiver Prozess</strong></h2>



<p style="font-size:20px;font-style:normal;font-weight:700"><strong>Die Gefahr: Überforderung und Verzögerungen</strong></p>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Ein Immobilienverkauf erfordert Zeit und Organisation – von der Erstellung des Exposés über die Vereinbarung von Besichtigungsterminen bis hin zur Kommunikation mit Interessenten. Planen Sie genügend Zeit ein, um alle Schritte sorgfältig zu koordinieren und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.</p>



<p style="font-size:18px;font-style:normal;font-weight:600;line-height:1.6">Hier sind einige bewährte Strategien, um den Prozess effizient und stressfrei zu gestalten:</p>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Klare Zeitfenster für Telefonate und Besichtigungen festlegen</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Richten Sie feste <strong>Telefonsprechzeiten</strong> ein, z. B. täglich zwischen 17:00 und 19:00 Uhr, damit Sie nicht ständig erreichbar sein müssen.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Planen Sie <strong>Besichtigungstermine gebündelt</strong>, z. B. an bestimmten Tagen (z. B. Mittwochabend und Samstagvormittag), um Ihre Zeit effizient zu nutzen.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Vorab Qualifizierung der Interessenten</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Fragen Sie vorab per E-Mail oder Telefon nach <strong>wichtigen Infos</strong>, z. B. Finanzierungsstatus, Kaufabsicht oder besonderen Anforderungen.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Lassen Sie sich ggf. eine <strong>Finanzierungsbestätigung</strong> oder einen Kapitalnachweis vorlegen, bevor Sie eine Besichtigung vereinbaren.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Besichtigungstermine effizient organisieren</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Gruppenbesichtigungen</strong> (z. B. 3-4 Interessenten zur gleichen Zeit) sparen Zeit, wenn die Nachfrage hoch ist.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Bei <strong>ernsthaften Käufern</strong> können Sie anschließend individuelle Besichtigungen anbieten.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Planen Sie <strong>Pufferzeiten</strong> zwischen Terminen ein, um flexibel zu bleiben und Nachfragen direkt klären zu können.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Automatisierte Kommunikation nutzen</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Erstellen Sie eine <strong>E-Mail-Vorlage</strong> mit den wichtigsten Informationen (z. B. Exposé, Adresse, Besichtigungstermine) und versenden Sie diese auf Anfrage.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Nutzen Sie eine <strong>Terminbuchungs-App</strong> (z. B. Calendly oder Doodle), damit Interessenten selbst einen freien Termin wählen können.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Gespräche strukturiert führen</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Bereiten Sie eine <strong>Checkliste</strong> mit den wichtigsten Fragen der Interessenten vor, um keine Informationen zu vergessen.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Notieren Sie sich nach jedem Telefonat oder Besichtigungstermin, <strong>wer besonders interessiert ist</strong> und wie die nächsten Schritte aussehen.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="wp-block-heading" style="font-size:20px"><strong>Klare Absprache für Rückmeldungen</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Informieren Sie die Interessenten, wann Sie sich zurückmelden – z. B. „Ich sammle diese Woche alle Anfragen und gebe Ihnen bis Freitag Bescheid.“</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">So vermeiden Sie unnötige Nachfragen und Hektik.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p style="font-size:18px;font-style:normal;font-weight:400;line-height:1.6">Mit einer <strong>gut organisierten Planung</strong> sparen Sie wertvolle Zeit und können sich auf wirklich <strong>ernsthafte Interessenten</strong> konzentrieren.</p>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading" id="anker8"><strong>8. Probleme bei der Käuferprüfung</strong></h2>



<p style="font-size:20px;font-style:normal;font-weight:700"><strong>Die Gefahr: Bonitätsrisiken</strong></p>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Ohne professionelle Unterstützung kann die Prüfung der Bonität potenzieller Käufer eine Herausforderung sein. Dies birgt das Risiko von Verzögerungen oder sogar eines geplatzten Verkaufs.</p>



<p style="font-size:20px"><strong>So können Sie sich absichern:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Lassen Sie sich eine Finanzierungsbestätigung der Bank oder einen Kapitalnachweis vorlegen.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Führen Sie ein persönliches Gespräch mit dem Käufer, um sich ein Bild von seiner Ernsthaftigkeit und finanziellen Situation zu machen.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Prüfen Sie, ob eine Finanzierungszusage verbindlich ist oder nur eine vorläufige Einschätzung darstellt.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Setzen Sie klare Fristen für die Finanzierungszusage, um Verzögerungen zu vermeiden.</li>
</ul>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Durch diese Maßnahmen können Sie das Risiko minimieren und den Verkaufsprozess sicherer gestalten.</p>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Warum ein Makler den Unterschied macht</strong></h2>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Der Verkauf einer Immobilie ohne Makler mag zunächst kostensparend wirken, birgt jedoch erhebliche Risiken, die zu finanziellen Verlusten und rechtlichen Problemen führen können. Ein erfahrener Makler sorgt für:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Eine realistische Bewertung Ihrer Immobilie.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Professionelle Präsentation und Vermarktung.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Rechtssichere Verträge und vollständige Unterlagen.</li>



<li style="font-size:18px;line-height:1.6">Effektive Verhandlungen für den besten Preis.</li>
</ul>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Ein <strong>Makler</strong> begleitet Sie von der ersten Beratung bis zum Abschluss des Kaufvertrags und sorgt dafür, dass der Verkaufsprozess schnell, reibungslos und profitabel abläuft.</p>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Unser Tipp:</strong> Sparen Sie nicht am falschen Ende! Vertrauen Sie auf die Expertise eines erfahrenen Maklers, um Ihre Immobilie professionell und erfolgreich zu verkaufen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln und Ihren Verkaufsprozess stressfrei zu starten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.donnert.org/vermarktung/fallen-beim-immobilienverkauf-ohne-makler/">Welche Fallen lauern beim Immobilienverkauf ohne Makler?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.donnert.org">Sabine Donnert Immobilien</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Scheidung &#038; Immobilie: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?</title>
		<link>https://www.donnert.org/scheidung/immobilien-und-scheidung-was-sie-ueber-gueterstand-eigentumsuebertragung-und-teilungsversteigerung-wissen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sabine Donnert]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Jan 2025 10:54:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[hausverkauf]]></category>
		<category><![CDATA[immobilienverkauf]]></category>
		<category><![CDATA[scheidung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.donnert.org/?p=715</guid>

					<description><![CDATA[<p>Inhaltsangabe Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern wirft auch zahlreiche praktische Fragen auf – insbesondere, wenn ein gemeinsames Haus oder eine Wohnung vorhanden ist. Immobilien sind oft der wertvollste Besitz eines Ehepaares und stehen daher bei einer Trennung im Mittelpunkt. Jährlich werden in Deutschland rund 140.000 Ehen geschieden​. In vielen dieser Fälle muss [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.donnert.org/scheidung/immobilien-und-scheidung-was-sie-ueber-gueterstand-eigentumsuebertragung-und-teilungsversteigerung-wissen-muessen/">Scheidung &amp; Immobilie: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.donnert.org">Sabine Donnert Immobilien</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 style="font-size:50px;" class="has-text-align-center wp-block-post-title">Scheidung &amp; Immobilie: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?</h1>


<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>


<div class="has-text-align-center wp-block-post-date"><time datetime="2025-01-31T11:54:31+01:00">Januar 31, 2025</time></div>


<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="585" src="https://www.donnert.org/wp-content/uploads/2025/01/Haus_Wohnung_Scheidung-1024x585.jpg" alt="" class="wp-image-2328" srcset="https://www.donnert.org/wp-content/uploads/2025/01/Haus_Wohnung_Scheidung-1024x585.jpg 1024w, https://www.donnert.org/wp-content/uploads/2025/01/Haus_Wohnung_Scheidung-300x171.jpg 300w, https://www.donnert.org/wp-content/uploads/2025/01/Haus_Wohnung_Scheidung-768x439.jpg 768w, https://www.donnert.org/wp-content/uploads/2025/01/Haus_Wohnung_Scheidung-1536x878.jpg 1536w, https://www.donnert.org/wp-content/uploads/2025/01/Haus_Wohnung_Scheidung.jpg 1792w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Inhaltsangabe</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:16px;line-height:2"><strong><a href="#anker1">Steuerliche Aspekte: Was ist in Deutschland zu beachten?</a></strong></li>



<li style="font-size:16px;line-height:2"><strong><a href="#anker2">Möglichkeiten der Immobilienaufteilung bei Scheidung</a></strong></li>



<li style="font-size:16px;line-height:2"><strong><a href="#anker3">Laufende Finanzierung: Was passiert mit Krediten?</a></strong></li>



<li style="font-size:16px;line-height:2"><strong><a href="#anker4">Was steht mir bei einer Scheidung zu?  Vermögensaufteilung &amp; Beispiele</a></strong></li>



<li style="font-size:16px;line-height:2"><strong><a href="#anker5">Emotionale Aspekte: Neutralität durch den Makler</a></strong></li>
</ul>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern wirft auch zahlreiche praktische Fragen auf – insbesondere, wenn ein gemeinsames Haus oder eine Wohnung vorhanden ist. Immobilien sind oft der wertvollste Besitz eines Ehepaares und stehen daher bei einer Trennung im Mittelpunkt. Jährlich werden in Deutschland rund 140.000 Ehen geschieden​. In vielen dieser Fälle muss geregelt werden, was mit dem gemeinsamen Zuhause geschieht. Dabei spielt es rechtlich <strong>keine Rolle, wer das Haus finanziert hat</strong> – stehen beide Ehepartner im Grundbuch, gehört die Immobilie auch <em>beiden</em>​.</p>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading" id="anker1" style="font-size:30px"><strong>Steuerliche Aspekte: Was ist in Deutschland zu beachten?</strong></h2>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Neben den emotionalen Hürden spielen <strong>steuerliche Fragen</strong> bei einer Scheidungsimmobilie eine große Rolle. Wird nicht sorgfältig geplant, können unnötige Steuerkosten entstehen.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Grunderwerbsteuer vermeiden<br></strong>Findet im Zuge der Scheidung ein <strong>Eigentümerwechsel</strong> an der Immobilie statt (z.B. ein Partner übernimmt das Haus allein und der andere erhält Geld), fällt in der Regel keine Grunderwerbssteuer an (Sonderregelung). Ehepartner sind nämlich von dieser Steuer befreit. Voraussetzung hierfür ist allerdings der zeitliche Zusammenhang zwischen Scheidung und Vermögensauseinandersetzung. <br><br><strong>Achtung:</strong> <br>Erfolgt die Übertragung erst längere Zeit <em>nach</em> der Scheidung, kann das Finanzamt diese Befreiung verwehren und die Steuer verlangen​. Diese liegt je nach Bundesland zwischen ca. <strong>3,5 % und 6,5 %</strong> des Immobilienwertes. <strong>In Bayern liegt er bei 3,5%.</strong> Bei einem Haus im Wert von 400.000 € wären das also 14.000 € Steuer. <br><br><strong>Beispiel:</strong> <br>Ein Ehepaar trennt sich 2025, die Scheidung wird 2026 rechtskräftig. Wenn der Ehemann 2027 die zuvor gemeinsame Immobilie endgültig allein übernimmt und die Ex-Partnerin auszahlt, könnte Grunderwerbsteuer fällig werden. Erfolgt die Übernahme hingegen bereits 2025/2026 im Zuge der Scheidungsfolgenvereinbarung, bleibt sie steuerfrei.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Spekulationssteuer (Veräußerungsgewinn)</strong><br>Die <strong>Spekulationsfrist</strong> für private Immobilien in Deutschland beträgt <strong>10 Jahre</strong>. Sie beginnt mit dem Datum des ersten, notariellen Vertrages (Kauf) und endet mit dem Datum des zweiten, notariellen Vertrages (Verkauf). Verkaufen Ehegatten das gemeinsame Haus mit Gewinn <strong>innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf</strong>, fällt auf den Gewinn grundsätzlich Spekulationssteuer an – es sei denn, die Immobilie wurde bis zum Verkauf selbst bewohnt. Bei selbstgenutztem Wohneigentum wird keine Spekulationssteuer erhoben. Relevant wird die Steuer aber, wenn die Immobilie <strong>nicht (mehr) selbst genutzt</strong> wird, etwa weil einer der Partner ausgezogen ist und der andere die Immobilie mietet. Dann gilt für den ausgezogenen Partner der Verkauf als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft​.<br><br><strong>Beispiel:</strong> <br>Das Ehepaar A kaufte 2018 ein Haus für 300.000 €. 2023 trennen sie sich, ein Partner zieht aus. 2024 wird das Haus für 400.000 € verkauft. Da zwischen Kauf und Verkauf nur 6 Jahre liegen und der ausgezogene Partner die Immobilie nicht mehr selbst bewohnte, muss dieser seinen Gewinnanteil (50.000 €) mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Angenommen er unterliegt dem Spitzensteuersatz ~42 %, wären rund 21.000 € Spekulationssteuer fällig. Hätte man bis 2028 gewartet, wäre der Verkauf komplett steuerfrei gewesen. <br><br><strong>Tipp:</strong><br>Im Zweifel kann es sinnvoll sein, mit dem Verkauf zu warten, bis die 10-Jahres-Frist um ist, um Steuern zu sparen​.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Eigenheim bei Eigennutzung</strong><br>Wurde das Haus bis zur Trennung von <em>beiden</em> Eheleuten selbst bewohnt, greift eine Ausnahme: Auch wenn die 10-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist, bleibt der Verkauf steuerfrei, <strong>wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den zwei vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde</strong>. Bei Scheidung zieht jedoch meist ein Partner vorher aus – dann gilt obige Regelung für den Ausgezogenen nicht mehr. Hier kann es sinnvoll sein, dass der ausgezogene Partner z.B. noch <strong>bis zum 31.12. des Vorjahres</strong> offiziell in der Immobilie gemeldet bleibt, um die Steuerfreiheit zu retten (steuerliche Beratung empfohlen).</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Schenkungsteuer bei Übertragung an Kinder</strong><br>Wenn die Immobilie im Zuge der Scheidung <strong>auf die gemeinsamen Kinder übertragen</strong> werden soll (Stichwort vorweggenommene Erbfolge), ist dies steuerlich als <strong>Schenkung</strong> zu behandeln. <strong>Eltern</strong> haben pro <strong>Kind</strong> einen Freibetrag von <strong>400.000 €</strong> – gemeinsam also 800.000 € – den sie steuerfrei übertragen können. Liegt der Immobilienwert darunter, fällt keine Schenkungsteuer an. <br><br><strong>Beispiel:</strong> <br>Eltern überschreiben das ehemals gemeinsame Haus im Wert von 600.000 € je zur Hälfte an Sohn und Tochter. Jeder Elternteil verschenkt damit 300.000 € an jedes Kind – alle Beträge liegen unter 400.000 €, es bleibt steuerfrei. Überschreitet der Wert die Freibeträge, wird Schenkungsteuer fällig. <br><br><strong>Wichtig:</strong> <br>Solche Übertragungen müssen notariell beurkundet werden. Außerdem darf ein Ehepartner der Übertragung <strong>nicht einseitig ohne Zustimmung des anderen</strong> zustimmen, wenn die Schenkung einen Großteil des Vermögens ausmacht (laut Rechtsprechung ab ~85 % des Gesamtvermögens)​. Andernfalls kann der benachteiligte Partner sogar einen vorgezogenen Zugewinnausgleich verlangen​. Steuerlich ist eine Übertragung an Kinder kein „Scheidungsfall“ mehr – Grunderwerbsteuer fällt aber innerhalb der engen Familie (Eltern->Kinder) <strong>nicht</strong> an, nur Schenkungsteuer bei Überschreiten des Freibetrags.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Zusammengefasst lohnt es sich, <strong>Steuerexpertise</strong> hinzuzuziehen oder beim Finanzamt nachzufragen, bevor man im Scheidungsstress vorschnell über die Immobilie verfügt. So lassen sich finanzielle Nachteile vermeiden.</p>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading" id="anker2" style="font-size:30px;line-height:1.6"><strong>Möglichkeiten der Immobilienaufteilung bei Scheidung</strong></h2>



<div style="height:10px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Wie kann man nun ganz praktisch mit dem gemeinsamen Haus oder der Eigentumswohnung verfahren? Es gibt verschiedene <strong>Szenarien</strong>, wie eine Aufteilung oder Nutzung aussehen kann. Im Folgenden die gängigsten Möglichkeiten – jeweils mit kurzer Erklärung und einem Zahlenbeispiel:</p>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Ein Partner bleibt in der Immobilie (gemeinsames Eigentum bleibt bestehen)</strong><br>Hierbei verlässt ein Ehepartner das Haus, während der andere mit eventuell gemeinsamen Kindern wohnen bleibt. <strong>Eigentümer bleiben jedoch beide</strong> zu den bisherigen Anteilen. Diese Lösung bietet Stabilität (v.a. für Kinder, die im gewohnten Umfeld bleiben), birgt aber langfristig Konfliktpotenzial. Wichtig ist zu regeln, wer die <strong>laufenden Kosten</strong> (Kreditraten, Instandhaltung, Nebenkosten) trägt. Oft übernimmt der verbleibende Partner alle Kosten. Der ausziehende Partner hat zwar kein Wohnrecht mehr, aber weiterhin Vermögensanteile am Haus. Er kann unter Umständen eine <strong>Nutzungsentschädigung</strong> verlangen – also eine Art „Miete“, weil sein Anteil vom anderen genutzt wird. <br><br><strong>Beispiel: </strong><br>Das Ehepaar besitzt gemeinsam ein schuldenfreies Haus im Wert von 300.000 € (jeder hält 50 % = 150.000 € Anteil). Nach der Trennung bleibt die Frau mit den Kindern im Haus, der Mann zieht aus. Beide behalten je 50 % Eigentum. Die Frau übernimmt sämtliche Hauskosten. Der Mann könnte theoretisch vom Zeitpunkt der Scheidung an eine monatliche Entschädigung fordern, die z.B. einer ortsüblichen Kaltmiete von 1.000 € <em>anteilig</em> für seinen 50%-Eigentumsanteil entspricht (also 500 €). In der Praxis wird das aber häufig nicht verlangt, um des Friedens willen – oder man einigt sich darauf, diese Forderung zumindest bis zu einer endgültigen Lösung (Verkauf/Auszahlung) auszusetzen. Diese Option ist <strong>nur eine Zwischenlösung</strong>. Auf Dauer werden beide Ex-Partner vermutlich ein klarere Verhältnisse wollen, etwa einen späteren Verkauf oder doch noch eine Auszahlung.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Ein Partner zahlt den anderen aus (Alleineigentum eines Partners)</strong><br>Eine häufige Variante: Einer der Ex-Partner übernimmt das Haus <strong>alleine</strong> und zahlt den anderen aus. Das bedeutet, der Übernehmer wird zum <strong>Alleineigentümer</strong>, der andere erhält im Gegenzug eine <strong>Ausgleichszahlung</strong> in Höhe seines bisherigen Anteils. Wichtig ist hier zunächst die <strong>Wertermittlung</strong>: Man muss sich auf einen Immobilienwert einigen. Üblich ist ein Gutachten oder die Einschätzung eines Maklers als Basis. <br><br><strong>Beispiel:</strong> <br>Gemeinsames Haus im Wert von 400.000 € mit jeweils hälftigem Eigentum, Restschuld aus dem Kredit noch 80.000 €. Der Partner, der das Haus behält, muss zunächst die Bank fragen, ob er den laufenden Kredit <strong>allein übernehmen</strong> kann – seine Bonität wird geprüft. Wenn ja, wird er alleiniger Kreditnehmer (oft per <em>Schuldhaftentlassung</em> des anderen bei der Bank). Die Restschuld 80.000 € trägt er fortan allein. Zusätzlich muss er den Ex-Partner auszahlen: 50 % des Hauswerts abzüglich der Hälfte der Schulden. Hier: 50 % von 400.000 = 200.000 €, abzüglich 50% der Restschuld (40.000 €) = <strong>160.000 €</strong> Auszahlungssumme. Dieser Betrag kann ggf. durch ein neues Darlehen finanziert werden. Nach der Auszahlung und Grundbuchübertragung gehört das Haus zu 100 % dem Übernehmer. <br><br>Vorteil dieser Lösung: Klare Verhältnisse – einer behält das Haus, der andere bekommt Geld. <br>Nachteil: Der Übernehmer benötigt ausreichend <strong>finanzielle Mittel</strong> bzw. Kreditwürdigkeit, um sowohl den Partner auszuzahlen als auch den Kredit weiterzutragen. Die monatliche Rate sollte idealerweise nicht mehr als ~35 % seines Nettoeinkommens ausmachen​, sonst verweigert die Bank die Umschreibung und es muss evtl. eine <em>neue</em> Finanzierung aufgesetzt werden (mit möglichen Vorfälligkeitsentschädigungen für das alte Darlehen).</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Übertragung der Immobilie auf die Kinder (Vorabe​rbe/Schenkung)</strong><br>Manchmal entscheiden sich Eltern, im Scheidungsfall das Haus <strong>den Kindern zu überlassen</strong> – etwa um Streit zu vermeiden oder um den Vermögenswert in der Familie zu halten. Die Eltern geben also ihr Eigentum auf und <strong>überschreiben die Immobilie an die Kinder</strong>, meist unter Vorbehalt eines Wohnrechts oder Nießbrauchs, falls einer der Eltern weiter darin wohnen möchte. Dieses Modell erfordert viel Vertrauen, da die Eltern ab dann <em>Mieter im Haus der Kinder</em> wären. Steuerlich, wie oben erläutert, ist die Schenkung an Kinder bis 400.000 € pro Elternteil und Kind frei​.<br><br><strong>Beispiel:</strong> <br>Das gemeinsame Haus (Wert 500.000 €) soll an den einzigen Sohn übertragen werden. Beide Eltern übertragen je 50 % zu je 250.000 €. Da jeder Elternteil dem Sohn 250.000 € schenkt und damit unter dem Freibetrag von 400.000 € bleibt, fällt keine Steuer an. Im Gegenzug vereinbaren die Eltern mit dem Sohn, dass die Mutter bis auf Weiteres im Haus wohnen darf (unentgeltliches Wohnrecht) und der Vater auszieht. <br>Wichtig: <strong>Zustimmung beider Elternteile</strong> ist nötig. Kein Elternteil darf die Immobilie alleine verschenken, wenn sie nahezu das gesamte gemeinsame Vermögen darstellt​. Außerdem sollte so etwas unbedingt im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung und mit anwaltlicher Beratung geschehen, um spätere Konflikte (z.B. unter den Kindern oder bei neuer Heirat eines Elternteils) zu vermeiden. Diese Lösung kommt eher selten vor, da die meisten Paare entweder das Haus verkaufen oder einer übernimmt. Sie kann aber sinnvoll sein, wenn die Eltern primär die Versorgung der Kinder im Blick haben und beide finanziell unabhängig vom Hauswert sind.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Aufteilung des Hauses in zwei Wohneinheiten</strong><br>Verfügt das Haus über entsprechend trennbare Räumlichkeiten (z.B. ein Zweifamilienhaus oder genug Platz, um zwei Wohnungen zu bilden), kann man überlegen, das Haus <strong>baulich und rechtlich zu teilen</strong>. Aus einem gemeinsamen Haus würden dann beispielsweise <strong>zwei Eigentumswohnungen</strong> entstehen – jede Ex-Partei würde eine Wohnung erhalten. Dies setzt voraus, dass eine <em>Teilungserklärung</em> notariell erstellt wird und das Grundbuch entsprechend angepasst wird (Begründung von Wohnungseigentum). <br><br><strong>Beispiel: </strong><br>Ein Haus im Wert von 600.000 € wird in zwei gleich große Wohneinheiten umgewandelt. Jede Einheit hat dann rechnerisch einen Wert von 300.000 €. Partner A wird Alleineigentümer der Wohnung im Erdgeschoss, Partner B der Wohnung im Obergeschoss. Dafür müssen sich beide gegenseitig ihre bisherigen Miteigentumsanteile übertragen (A gibt B seinen Anteil an der oberen Wohnung und umgekehrt). Da dies im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung einer Scheidung erfolgt, kann es von der Grunderwerbsteuer befreit sein (analog zur Auszahlungslösung). Beide wären danach wirtschaftlich getrennt, leben aber weiterhin auf demselben Grundstück – nur eben in separaten Einheiten mit jeweils eigenem Grundbuchblatt. <br><br>Vorteil: Beide behalten Wohnraum und Vermögenswert. <br>Nachteil: <strong>Räumliche Nähe</strong> – diese Lösung funktioniert nur, wenn das Verhältnis halbwegs freundschaftlich bleibt, denn man ist nun Nachbar. Zudem entstehen <strong>Umwandlungskosten</strong> (Notar, Architekt für die Aufteilung, evtl. Umbaukosten für getrennte Versorgungsanschlüsse etc.). Und nicht jedes Haus lässt sich einfach teilen – baurechtliche Vorgaben müssen beachtet werden. Dennoch kann dies eine kreative Lösung sein, um „aus 1 mach 2“ zu machen, ohne dass einer ganz auf das Zuhause verzichten muss.</li>
</ul>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Das Haus gemeinsam vermieten und Einnahmen teilen</strong><br>Anstatt die Immobilie selbst zu nutzen oder zu verkaufen, können Ex-Partner sie auch <strong>gemeinsam vermieten</strong>. Das Haus wird dann zur Kapitalanlage, die monatliche Miete wird untereinander aufgeteilt (typischerweise je 50/50). Diese Variante wählen Paare oft, wenn sie <em>vorerst</em> nicht verkaufen möchten – etwa weil der Immobilienmarkt ungünstig ist oder man das Haus als Altersvorsorge behalten will. <br><br><strong>Beispiel: </strong><br>Die Ex-Partner haben ein abbezahltes Haus (Wert 350.000 €). Marktübliche Mieteinnahmen liegen bei 1.400 € pro Monat. Sie beschließen, das Haus an Dritte zu vermieten. Nach Abzug laufender Kosten (Instandhaltung, Rücklagen, eventuell Verwaltung) verbleiben z.B. netto 1.200 € monatlich, die hälftig geteilt werden – also <strong>600 €</strong> für jeden. <br><br>Vorteil: Beide erzielen weiterhin Einkommen aus der Immobilie und tilgen ggf. einen noch laufenden Kredit damit weiter. Die Vermietung kann helfen, eine vorzeitige Kreditauflösung zu vermeiden, da die Raten aus Miete bedient werden können​. So spart man sich eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung der Bank. Auch Grundbuchkosten spart man, weil vorerst keine Änderung der Eigentümer erfolgt​. <br>Nachteil: Man bleibt als <strong>Geschäftspartner</strong> verbunden. Entscheidungen als Vermieter (Mieter auswählen, Renovierungen, Mietpreiserhöhungen etc.) müssen gemeinsam getroffen werden. Das erfordert weiterhin Abstimmung und vertrauensvolle Zusammenarbeit – was nicht jeder Trennung standhält. Außerdem verschiebt diese Lösung die endgültige Vermögensauseinandersetzung nur in die Zukunft. Oft wird das Haus dann einige Jahre später doch verkauft oder einer übernimmt es, wenn die Situation es erlaubt. Solange beide aber gut kooperieren können, ist die Vermietung eine überbrückende oder auch langfristige Option, die finanzielle Vorteile bringen kann.</li>
</ul>



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<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Gemeinsamer Verkauf und Teilung des Erlöses</strong><br>Dies ist wohl die <em>klarste</em> und häufig auch fairste Lösung. Die Immobilie wird auf dem freien Markt <strong>verkauft</strong>, und der <strong>Verkaufserlös</strong> wird zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt. Meist gilt mangels anderer Vereinbarung eine hälftige Teilung (50/50), sofern beide hälftig Eigentümer waren. <br><br>Vorteil dieser Variante: Beide erhalten Geld und können damit getrennt neu anfangen (z.B. jeweils eine kleinere Wohnung kaufen oder die finanzielle Grundlage für den Neuanfang sichern). Außerdem sind nach dem Verkauf <strong>keine gemeinsamen Verpflichtungen</strong> mehr verbunden – das Kapitel „Haus“ ist abgeschlossen. <br><br><strong>Beispiel:</strong> Hauswert laut Makler 500.000 €, Restschuld Bank 100.000 €. Das Haus wird für 500.000 € erfolgreich verkauft. Von dem Erlös werden die verbleibenden 100.000 € Kredit zurückgezahlt. Bleiben 400.000 € übrig. Zusätzlich fallen Verkaufskosten an (Maklercourtage z.B. 3 % = 15.000 €, Notar und Grundbuch ca. 1,5 % = 7.500 €, zusammen ~22.500 €). Netto bleiben rund <strong>377.500 €</strong>, die zu je 188.750 € an beide verteilt werden. (Eventuell könnte noch Spekulationssteuer abgehen, falls anwendbar, s.o.) Beide Ex-Partner gehen somit mit einem sechsstelligen Betrag auseinander, den sie investieren oder für den Neustart nutzen können. <br><br><strong>Wichtig:</strong> Für den Verkauf sollten sich beide einigen, insbesondere über den Preis. Ein Makler kann helfen, einen guten Preis zu erzielen und den Verkaufsprozess professionell abzuwickeln​. Wenn einer der Partner querschießt (z.B. den Verkauf verzögert oder potenzielle Käufer abschreckt), kann es schwierig werden – in letzter Konsequenz müsste dann das Gericht einschreiten. Aber ideal ist natürlich die einvernehmliche Lösung.</li>
</ul>



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<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Teilungsversteigerung bei Uneinigkeit</strong><br>Der <strong>Notnagel</strong>, wenn gar keine Einigung erzielt werden kann, ist die <strong>Teilungsversteigerung</strong>. Dabei handelt es sich um eine Zwangsversteigerung nach § 180 ZVG, die einer der Miteigentümer beim Amtsgericht beantragen kann, um die Gemeinschaft aufzulösen. Das Gericht lässt die Immobilie öffentlich versteigern und teilt anschließend den Erlös unter den Parteien auf. Diese Variante sollte jedoch <strong>nur das letzte Mittel</strong> sein, da sie fast immer <strong>finanzielle Nachteile</strong> bringt. Zum einen fallen Verfahrenskosten und Gerichtsgebühren an (die beiden Parteien je zur Hälfte auferlegt werden). Bei einem Hauswert von 500.000 € können sich die Gerichtskosten und Gutachterkosten auf mehrere tausend Euro summieren​. Zum anderen werden Immobilien bei Zwangsversteigerungen <strong>oft unter Marktwert verkauft</strong>. Erfahrungsgemäß liegen die Erlöse deutlich niedriger als bei einem freihändigen Verkauf – Schnäppchenjäger und Investoren nutzen solche Auktionen, um günstig zu kaufen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass nur <strong>70-80 % des Verkehrswerts</strong> erzielt werden. Die Beteiligten machen also Verluste. <br><br><strong>Beispiel:</strong> <br>Können sich beide absolut nicht einigen, beantragt einer die Teilungsversteigerung. Das Haus hat einen Verkehrswert von 400.000 €. In der Auktion erhält der Höchstbietende aber nur 300.000 €. Nach Abzug der Gerichtskosten bleiben vielleicht 280.000 € zur Verteilung – jeder Ex-Partner bekäme nur 140.000 €. Hätten sie sich gütlich geeinigt und das Haus normal verkauft, wären evtl. ~180.000 € pro Person möglich gewesen. Dieser drastische Unterschied zeigt, warum man alles versuchen sollte, <em>vorher</em> eine Lösung zu finden. Eine Teilungsversteigerung ist wirklich nur anzuraten, wenn völlige Blockade herrscht. In vielen Fällen setzen Ex-Partner die Androhung einer Versteigerung auch als <strong>Druckmittel</strong> ein, um doch noch eine Einigung (z.B. Verkauf oder Auszahlung) zu erzielen – denn am Ende verlieren beide, wenn es dazu kommt.</li>
</ul>



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<h2 class="wp-block-heading" id="anker3" style="font-size:30px;line-height:1.6"><strong>Laufende Finanzierung: Was passiert mit Krediten?</strong></h2>



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<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Besonders heikel ist die Frage nach einem <strong>laufenden Immobilienkredit</strong>. Viele Paare haben gemeinsam ein Darlehen aufgenommen, um das Haus zu finanzieren. Trennt man sich, bleibt dieser Kredit erstmal bestehen – die Bank interessiert die Scheidung an sich nicht, sie will nur, dass die Raten weiter bedient werden. Grundsätzlich gilt: <strong>Wer den Kreditvertrag unterschrieben hat, haftet auch weiterhin dafür</strong>​.</p>



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<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Gemeinsamer Kredit</strong><br>Haben <em>beide</em> Ehegatten den Darlehensvertrag unterschrieben, haften auch beide <strong>gesamtschuldnerisch</strong> für die volle Kreditsumme. Das heißt, die Bank kann theoretisch von jedem die komplette Rate verlangen, nicht nur die Hälfte. Praktisch zahlt oft derjenige weiter, der auch im Haus wohnen bleibt – aber wenn dieser nicht zahlt, kann die Bank vom Ex-Partner die Rate einfordern. Die Scheidung entbindet niemanden einseitig von dieser Verpflichtung. Daher muss bei Übernahme des Hauses durch einen Partner unbedingt die <strong>Finanzierung neu geregelt</strong> werden. Im Idealfall entlässt die Bank den ausziehenden Partner aus der Schuldhaft (Schuldhaftentlassung), sodass nur noch der verbleibende Ehepartner als Kreditnehmer geführt wird​. Voraussetzung ist, dass dieser allein genügend Bonität hat und die Bank zustimmt. Die Bank wird streng prüfen, ob das Einkommen des verbleibenden Schuldners reicht – oft gilt die Faustregel, dass die monatliche Kreditrate nicht mehr als 35 % des Nettoeinkommens betragen sollte​. Stimmt die Bank zu, wird der Kreditvertrag entsprechend geändert. Stimmt sie <em>nicht</em> zu, etwa weil das Einkommen nicht reicht oder Sicherheiten verlorengehen, gibt es <strong>Alternativen</strong>: Man kann versuchen, den Kredit bei einer anderen Bank komplett auf den verbleibenden Partner zu <strong>umschulden</strong> – oft wird dann eine Vorfälligkeitsentschädigung an die alte Bank fällig, was ins Scheidungsbudget eingeplant werden muss. Oder, wenn alle Stricke reißen, bleibt nur der <strong>Verkauf</strong> der Immobilie, um mit dem Erlös den Kredit abzulösen und niemanden in die Schuldenfalle zu bringen.</li>
</ul>



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<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Alleine abgeschlossener Kredit</strong><br>Ist nur einer der Ehepartner Darlehensnehmer (und steht vielleicht auch allein im Grundbuch), dann ist allein dieser vertraglich verpflichtet, den Kredit weiterzuzahlen​. Das ändert sich durch die Scheidung nicht. Allerdings kann der zahlende Ex-Partner unter Umständen <strong>Ausgleich</strong> vom anderen verlangen, wenn das Darlehen <em>während der Ehe</em> gemeinsam für ein Familienheim aufgenommen wurde. Hier kommen komplizierte Ausgleichsansprüche ins Spiel: beispielsweise kann der nicht-vertragliche Partner sich weigern, nach Trennung weiter hälftig zu zahlen, obwohl er Mit-Eigentümer ist – dann könnte der andere im Innenverhältnis Ausgleich fordern oder es über den <strong>Trennungsunterhalt</strong> verrechnen (falls Unterhaltsansprüche bestehen)​. Solche Fälle bedürfen meist anwaltlicher Hilfe. Oft verständigen sich Paare aber darauf, dass derjenige, der in der Immobilie bleibt, auch die Kreditraten übernimmt, während der andere ggf. Unterhalt zahlt, anstatt die Hälfte der Rate.</li>
</ul>



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<figure class="wp-block-pullquote" style="font-size:20px"><blockquote><p>Alle Kreditlösungen sollten in einer <strong>Scheidungsfolgenvereinbarung</strong> schriftlich festgehalten und möglichst mit der Bank abgestimmt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass ein Vertragspartner nicht eigenmächtig aus dem Kredit rauskommt. Solange beide im Vertrag stehen, kann die Bank von beiden Geld fordern – unabhängig davon, was privat zwischen den Ex-Partnern abgesprochen wurde. <br><br>Daher unbedingt für klare Verhältnisse sorgen: entweder Schuldhaftentlassung, neuer Kreditvertrag oder Verkauf/ Ablösung des Darlehenshälfte der Rate.</p></blockquote></figure>



<h2 class="wp-block-heading" id="anker4" style="font-size:30px;line-height:1.6"><strong>Was steht mir bei einer Scheidung zu?  Vermögensaufteilung &amp; Beispiele</strong></h2>



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<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Abschließend stellt sich die Frage: <strong>Welche Ansprüche hat jeder Ehepartner bei einer Scheidung?</strong> Oft wird angenommen, alles werde einfach „halbiert“. Doch so einfach ist es nur im Falle eines vorherigen Vertrages (Gütertrennung) – ansonsten greift das Prinzip des <strong>Zugewinnausgleichs</strong>. Hier ein Überblick über drei typische Konstellationen, wie Vermögen (insbesondere Immobilien) aufgeteilt werden können:</p>



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<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Fall 1: Ehe mit Ehevertrag (individuelle Regelungen)</strong><br>Haben die Partner vor oder während der Ehe einen <strong>Ehevertrag</strong> geschlossen, gilt das darin Vereinbarte. Ein Ehevertrag kann die Vermögensaufteilung im Scheidungsfall sehr unterschiedlich regeln – oft wird entweder Gütertrennung vereinbart oder ein modifizierter Zugewinnausgleich, bei dem z.B. bestimmte Vermögenswerte ausgenommen sind. <br><br><strong>Beispiel 1:</strong> <br>Die Eheleute vereinbaren bei Heirat in einem notariellen Vertrag, dass das gemeinsam gebaute Haus im Scheidungsfall komplett dem Ehemann gehört und die Ehefrau dafür eine Einmalzahlung von 50.000 € erhält. Kommt es zur Scheidung, wird genau das umgesetzt: Der Mann behält das Haus, muss die Frau aber mit 50.000 € abfinden – unabhängig vom aktuellen Marktwert des Hauses. <br><br><strong>Beispiel 2:</strong> <br>Ehevertrag mit Gütertrennung (siehe Fall 3) – beide Partner behalten jeweils ihr Vermögen komplett, die Immobilie gehört also dem, der im Grundbuch steht. <br><br><strong>Beispiel 3:</strong> <br>Modifizierte Zugewinngemeinschaft per Vertrag – etwa wird vereinbart, dass zwar Zugewinnausgleich erfolgt, aber die <strong>Immobilie selbst nicht geteilt</strong> oder bewertet wird, weil vielleicht ein Elternteil ein Wohnrecht hat oder man das Familienunternehmen schützen will. Kurz: Ein Ehevertrag schafft <strong>Klarheit im Voraus</strong>, kann aber für den benachteiligten Partner auch hart sein. Ohne Ehevertrag greift automatisch der gesetzliche Güterstand (Zugewinngemeinschaft). Wichtig: Eheverträge müssen notariell beurkundet sein. Falls ein Vertrag sehr einseitig ist, kann er im Scheidungsfall unter Umständen angefochten werden – Gerichte prüfen bei extremen Nachteilen die <em>Sittenwidrigkeit</em>. Daher sollten Verträge fair ausgehandelt und idealerweise jeder Partner anwaltlich beraten sein.</li>
</ul>



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<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Fall 2: Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand)</strong><br>Die überwiegende Mehrheit der Ehen in Deutschland fällt unter die <strong>Zugewinngemeinschaft</strong>, d.h. es gibt <em>keinen</em> besonderen Ehevertrag. Hier behält zwar während der Ehe zunächst jeder sein eigenes Vermögen, doch im Scheidungsfall findet ein <strong>Zugewinnausgleich</strong> statt​. Das bedeutet: Beide Seiten müssen offenlegen, was an Vermögenswerten am Anfang der Ehe vorhanden war und was am Ende (Stichtag Zustellung des Scheidungsantrags). <strong>Jeder behält grundsätzlich das, was auf seinen Namen läuft</strong>, aber es wird rechnerisch verglichen, <strong>wer welchen Vermögenszuwachs</strong> (Zugewinn) während der Ehe erzielt hat. Derjenige mit dem höheren Zugewinn muss die <strong>Hälfte der Differenz</strong> an den anderen in Geld ausgleichen​.<br>Für Immobilien heißt das: Hatten beide z.B. während der Ehe ein Haus gemeinsam erworben, fließt der <strong>jeweilige Anteil</strong> daran in das Endvermögen beider ein​. Stand nur ein Partner im Grundbuch, wird geschaut, ob das Haus während der Ehe angeschafft wurde oder im Wert gestiegen ist – dieser Wertzuwachs zählt zum Zugewinn dieses Partners. <br><br><strong>Beispiel:</strong> <br>Ehepaar ohne Anfangsvermögen heiratet 2010. 2012 kauft die Frau allein ein Haus für 200.000 € (steht nur auf ihrem Namen), finanziert es teils mit Kredit. 2022 bei Trennung ist das Haus abbezahlt und 300.000 € wert. Außerdem hat der Mann 2022 ein Aktiendepot im Wert von 50.000 € angespart. <br><br><strong>Zugewinn Frau: </strong><br>Hauswert 300.000 € &#8211; Kredit (hier abbezahlt) &#8211; Anfangsvermögen von 0 € = <strong>300.000 €</strong>. <br><br><strong>Zugewinn Mann: </strong><br>Depot über 50.000 € &#8211; Anfangsvermögen von 0 € = <strong>50.000 €</strong>. <br><br>Die Differenz aus den Zugewinnen beläuft sich auf 250.000 €. <br>Pro Ehepartner also auf <strong>125.000 €</strong>. <br><br>Die Frau müsste dem Mann also 125.000 € zahlen. <br><br><em>Wie kommt diese Summe zustande?</em> <br>Im Prinzip entspricht es grob der Hälfte des Hauswertes, da das Haus den Löwenanteil des Zuwachses ausmacht. Der Mann hat keinen direkten Anspruch auf das <strong>Haus selbst</strong>, aber auf Geld. Oft wird dieser Ausgleich dadurch bewerkstelligt, dass entweder das Haus verkauft oder belastet wird (die Frau könnte z.B. eine Hypothek aufnehmen, um den Ausgleich zu zahlen). Hätten beide das Haus zu gleichen Teilen besessen, wäre der Zugewinn beider identisch (jeder 150.000 € in obigem Beispiel) – dann gäbe es <strong>keinen Ausgleichsanspruch</strong>, da beide gleich profitiert haben. Oder anders: <strong>Gemeinsames Eigentum</strong> ist im Grunde schon eine Form der Teilhabe am Vermögenswert; der Zugewinnausgleich greift vor allem, wenn einer deutlich mehr Vermögen aufgebaut hat als der andere.<br>Wichtig ist: Zum Zugewinn zählen <strong>alle Arten von Vermögen</strong> (Immobilien, Geld, Wertpapiere, Wertsteigerungen von geerbtem Vermögen, Fahrzeuge, Firmenanteile etc.). Schulden werden abgezogen. Erbschaften und Schenkungen von Dritten während der Ehe werden dem <em>Anfangsvermögen</em> zugerechnet, damit derjenige die Erbschaft nicht teilen muss – <strong>aber</strong> Wertsteigerungen dieser geerbten Sachen <em>während</em> der Ehe zählen wiederum zum Zugewinn​. <br><br><strong>Beispiel: </strong><br>Mann erbt 2015 eine schuldenfreie Wohnung (Wert 200.000 €). Bei Scheidung 2025 ist die Wohnung 270.000 € wert. Die 200.000 € zählen nicht als Zugewinn (privilegiertes Anfangsvermögen), die <em>Wertsteigerung</em> von 70.000 € sehr wohl – sie erhöht sein Endvermögen und damit den Zugewinn.<br>Unterm Strich sorgt der Zugewinnausgleich dafür, dass beide Ehepartner <strong>rückwirkend an dem während der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Erfolg halb/halb teilhaben</strong>, selbst wenn Vermögenswerte auf nur einen Namen liefen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass beide „alles halbieren“. Es wird in Geld ausgeglichen, nicht zwingend durch Realteilung. Deshalb kann im Scheidungsfall auch ein Haus, das einem Partner gehört, komplett bei diesem bleiben – der andere erhält dann eben einen <strong>Geldausgleich</strong> (ggf. aus anderen Mitteln oder via Verkauf/Belastung der Immobilie).</li>
</ul>



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<ul class="wp-block-list">
<li style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Fall 3: Gütertrennung (völlige Trennung der Vermögen)</strong><br>Haben die Eheleute <strong>Gütertrennung</strong> vereinbart (meist per notariellen Ehevertrag, vor oder während der Ehe), findet <em>kein</em> Zugewinnausgleich statt. Jeder behält, was auf seinen Namen eingetragen ist. Vermögen werden <strong>nicht verrechnet</strong>. In einer Gütertrennung gilt im Prinzip: <em>„Dein Haus bleibt dein Haus, mein Konto bleibt mein Konto.“</em> Gemeinschaftliches Vermögen gibt es rechtlich nicht, außer beide haben vertraglich gemeinsam etwas erworben (z.B. stehen zusammen im Grundbuch, dann haben sie <strong>Miteigentum nach Bruchteilen</strong>, aber das ist dann einfach eine normale Miteigentümer-Gemeinschaft, keine eheliche Zugewinngemeinschaft). <br><br><strong>Beispiel:</strong> <br>Die Eheleute haben im Ehevertrag Gütertrennung festgelegt. Das gemeinsame Haus wurde zwar während der Ehe gekauft, steht aber <em>nur</em> im Grundbuch auf die Frau. Bei Scheidung ändert sich daran nichts: Das Haus gehört weiterhin der Frau alleine, <strong>ohne</strong> dass der Mann einen Ausgleich dafür verlangen kann. Er hat ja vertraglich auf einen Zugewinnausgleich verzichtet. Was ihm eventuell zustehen kann, ist allenfalls <em>Unterhalt</em> (wenn er bedürftig ist und die Frau leistungsfähig), aber kein Teil des Hausvermögens. <br><br><strong>Ein anderes Beispiel: </strong><br>Stehen in Gütertrennung <strong>beide im Grundbuch</strong> (50/50), dann gehört auch bei Scheidung jedem weiterhin 50 %. Keiner muss dem anderen etwas am Wert <em>ausgleichen</em>, da es keinen Zugewinnausgleich gibt – aber praktisch müssen sie immer noch entscheiden, was mit der gemeinsamen Sache passiert (verkaufen, einer kauft den anderen raus, etc., wie oben beschrieben). Gütertrennung vereinfacht also die <em>Berechnung</em> der Ansprüche, verhindert aber nicht, dass man sich über gemeinsame Güter einigen muss. Sie ist vor allem sinnvoll, wenn beide Partner von Anfang an wirtschaftlich unabhängig bleiben wollen oder große Vermögensunterschiede mit in die Ehe brachten und diese trennen wollen. Allerdings erhält der finanziell schwächere Partner dann bei Scheidung keinerlei Teilhabe am während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachs des anderen – das sollte gut überlegt sein.</li>
</ul>



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<p style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Fazit:</strong> Was einem bei Scheidung „zusteht“, hängt maßgeblich vom Güterstand ab. Ohne Vereinbarung sorgt der Zugewinnausgleich zumindest für einen fairen finanziellen Ausgleich, aber kein Schema F ersetzt eine <strong>einvernehmliche Einigung</strong>. Die gesetzlichen Regelungen geben einen Rahmen vor, der verhindern soll, dass einer mit deutlich mehr geht als der andere, sofern die Ehe länger dauerte. Dennoch: Jede Situation ist anders. Deshalb ist eine individuelle Beratung – juristisch und finanziell – im Trennungsfall viel wert. Ein Makler kann bei Immobilienfragen unterstützen, ein Anwalt in den rechtlichen Punkten. Mit kühlem Kopf, guter Beratung und Kooperationsbereitschaft lassen sich Immobilienangelegenheiten bei einer Scheidung <em>ohne Rosenkrieg</em> regeln – zum Wohle aller Beteiligten.</p>



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<h2 class="wp-block-heading" id="anker5" style="font-size:30px;line-height:1.6"><strong>Emotionale Aspekte: Neutralität durch den Makler</strong></h2>



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<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Eine Scheidung geht meist mit starken Emotionen einher. Streit um die Immobilie kann den sogenannten „Rosenkrieg“ zusätzlich anheizen. Hier kann ein <strong>Immobilienmakler als neutrale Instanz</strong> viel bewirken. Durch seine Erfahrung in sensiblen Situationen weiß er, wie man mit beiden Parteien einvernehmlich kommuniziert. Er tritt quasi als <strong>Vermittler</strong> auf und sorgt dafür, dass sachlich über die Zukunft des Hauses gesprochen wird – nicht emotional.</p>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Ein guter Makler bewertet die Immobilie <strong>objektiv</strong>, was wichtig ist: Oft neigt ein Partner dazu, den Wert des Hauses zu hoch oder zu niedrig einzuschätzen, sei es aus emotionaler Verbundenheit oder um den anderen auszuzahlen. Eine neutrale <strong>Marktwertermittlung</strong> schafft Klarheit und verhindert Konflikte darüber, „was das Haus wirklich wert ist“. Außerdem können viele Paare davon profitieren, die Gespräche <strong>in einem neutralen Umfeld</strong> – etwa im Maklerbüro – zu führen, statt am Esstisch des gemeinsam bewohnten Hauses. Das senkt die emotionale Belastung.</p>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6">Zudem übernimmt ein Makler viel organisatorische Arbeit (Bewertung, Verkaufsvorbereitung, Behördengänge), was die scheidenden Eheleute entlastet. In einer ohnehin schwierigen Lebensphase hilft es, sich nicht auch noch um jedes Detail der Immobilienabwicklung kümmern zu müssen. Durch die <strong>professionelle Begleitung</strong> können Lösungen gefunden werden, die für alle tragbar sind – sei es Verkauf, Vermietung oder eine Aufteilung – ohne dass der Streit eskaliert. Kurz: Ein erfahrener Makler bringt Ruhe und Sachlichkeit in eine hochemotionale Entscheidungssituation.</p>



<div style="height:50px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p style="font-size:18px;line-height:1.6"><strong>Hinweis:</strong> Dieser Artikel gibt einen Überblick für Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung. In komplexen Scheidungsfällen (z.B. mit Auslandbezug, Firmenvermögen, unverheirateten Paaren mit Immobilienkauf etc.) sollten unbedingt Fachanwälte hinzugezogen werden. Für die Immobilienverwertung im Speziellen stehen Makler im Raum Erlangen, Nürnberg und Fürth mit Erfahrung in Scheidungsfällen hilfreich zur Seite.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.donnert.org/scheidung/immobilien-und-scheidung-was-sie-ueber-gueterstand-eigentumsuebertragung-und-teilungsversteigerung-wissen-muessen/">Scheidung &amp; Immobilie: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.donnert.org">Sabine Donnert Immobilien</a>.</p>
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