Wichtige Unterlagen für den Immobilienverkauf: Was Sie als Verkäufer bereithalten sollten

Inhaltsangabe
- Pflichtunterlagen
- Weitere Pflichtunterlagen bei Eigentumswohnungen
- Optionale Unterlagen
- Besondere Fälle
- Risiken beim Immobilienverkauf ohne vollständige Unterlagen
Ein Immobilienverkauf erfordert nicht nur eine durchdachte Vermarktung, sondern auch eine vollständige und transparente Bereitstellung aller relevanten Unterlagen. In der folgenden Liste finden Sie eine Übersicht aller wichtigen Dokumente, die Sie als Verkäufer einer Immobilie bereithalten sollten. Einige Unterlagen sind gesetzlich vorgeschrieben, andere sind optional, erhöhen jedoch die Transparenz und das Vertrauen potenzieller Käufer. Zudem gibt es spezifische Dokumente, die in besonderen Fällen erforderlich sind, etwa bei denkmalgeschützten Immobilien, Erbbaurechten oder vermieteten Objekten.
Eine gut vorbereitete Dokumentation spart Ihnen Zeit und Ärger. Sie bietet Käufern eine fundierte Entscheidungsgrundlage, erleichtert die Preisverhandlung und den Finanzierungsprozess, vermeidet rechtliche Probleme und sorgt für einen reibungslosen Verkaufsprozess.
Pflichtunterlagen
- Grundbuchauszug
Aktueller Auszug aus dem Grundbuch als Nachweis über die Eigentumsverhältnisse und eingetragenen Belastungen (z. B. Grundschulden, Wegerechte, Nießbrauchrechte) der Immobilie.
- Lageplan (Flurkarte)
Offizieller amtlicher Plan zur Orientierung über Lage und Grenzen des Grundstücks. Er zeigt das Grundstück im Verhältnis zur Umgebung und dient oft als Grundlage für Vermessungen.
- Bauunterlagen
Sämtliche Baupläne und Genehmigungen zum Gebäude. Dazu zählen:
– bemaßte Grundrisse (Raumaufteilung mit Maßen)
– Ansichten und Schnitte
– Wohnflächenberechnung
– Baubeschreibung (Details zur Bauausführung) sowie alle Baugenehmigungen (inkl. nachträglicher Genehmigungen für Umbauten oder Anbauten).
- Energieausweis
Offizieller Nachweis über die Energieeffizienz des Gebäudes. Er darf beim Verkauf nicht älter als 10 Jahre sein und muss Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
- Wohngebäudeversicherung
Nachweis über die bestehende Gebäudeversicherung (Versicherungsschein oder Police). Diese belegt, dass das Haus gegen Schäden (z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm) versichert ist – oft kann der Käufer diese Police übernehmen.
- Messbescheinigung / Feuerstättenbescheid
Aktueller Bescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers. Darin wird bestätigt, dass alle Feuerstätten (Heizung, Kamin usw.) geprüft und betriebssicher sind, und es enthält ggf. Auflagen oder Fristen für kommende Überprüfungen.
Weitere Pflichtunterlagen bei Eigentumswohnungen
Bei Eigentumswohnung (Teil einer Wohnungseigentumsgemeinschaft)
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung sind neben den o. g. Unterlagen weitere Dokumente erforderlich, um dem Käufer Einblick in die Gemeinschaft zu geben:
- Teilungserklärung (mit Gemeinschaftsordnung)
Notarieller Aufteilungsplan mit Text, der das Gebäude in einzelne Eigentumseinheiten aufteilt und die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (Gemeinschaftsordnung) festlegt. Daraus geht hervor, welche Bereiche Gemeinschafts- bzw. Sondereigentum sind.
- Aktuelle Hausgeld-/Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
Die Jahresabrechnungen für die letzten 3 Jahre sowie die aktuellen Wirtschaftspläne der letzten 3 Jahre geben einen Einblick über die tatsächlichen und geplanten Kosten (Hausgeld) inkl. Instandhaltungsrücklage, und wie hoch monatliche Zahlungen des Eigentümers sind.
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
Kopien der Versammlungsprotokolle der vergangenen 3 Jahre geben Aufschluss über gefasste Beschlüsse (z. B. geplante Sanierungen, beschlossene Modernisierungen, Streitigkeiten) und den allgemeinen Zustand sowie anstehende Aufgaben in der Eigentümergemeinschaft. Dadurch erhält der Käufer Transparenz, die ihn nach dem Kauf betreffen würden.
Bei vermieteter Immobilie
Wenn die Immobilie zum Verkaufszeitpunkt vermietet ist (z. B. Einfamilienhaus mit Mieter oder Eigentumswohnung mit Mieter), sollten zusätzlich vorgelegt werden:
- Mietvertrag/Mietverträge
Kopien der aktuellen Mietverträge, um die Mietkonditionen, Kündigungsfristen und Rechte/Pflichten des Mieters zu dokumentieren. Käufer erfahren so, zu welchen Bedingungen das Mietverhältnis besteht.
- Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre
Abrechnungen der Betriebskosten gegenüber dem Mieter. Diese zeigen die jährlichen umlagefähigen Kosten und ob der Mieter Nachzahlungen oder Erstattungen hatte. Sie geben Einblick in die Wirtschaftlichkeit des Mietobjekts und eventuelle Mieteinnahmen (z. B. Höhe der Nettokaltmiete).
Optionale, aber empfohlene Unterlagen
- Wartungsnachweise
Belege regelmäßiger Wartungen wichtiger Anlagen (z. B. Heizungswartung, Schornsteinfeger-Protokolle, Wartung von Solaranlagen). Diese Nachweise zeigen, dass technische Einrichtungen laufend gepflegt wurden und sich in einem guten Zustand befinden.
- Rechnungen & Unterlagen
Sammelordner aller Rechnungen, Belege und Dokumentationen über durchgeführte Modernisierungen, Renovierungen oder Reparaturen (z. B. neue Fenster, Dacherneuerung, Badsanierung). Solche Unterlagen belegen getätigte Investitionen und geben Aufschluss über den aktuellen Zustand der Immobilie.
- Grundsteuerbescheid
Aktueller Bescheid der Grundsteuer vom Finanzamt oder der Kommune. Dieser zeigt die jährlich für das Grundstück zu zahlende Grundsteuer und enthält ggf. den zugrunde gelegten Einheitswert – wichtig für Käufer, um laufende Kosten einschätzen zu können.
- Gutachten
Falls vorhanden, unabhängige Gutachten zur Immobilie. Das kann ein Wertgutachten eines Sachverständigen sein (objektive Ermittlung des Marktwerts) oder ein Baugutachten (stellt den baulichen Zustand fest und weist auf etwaige Bauschäden hin). Solche Gutachten schaffen Vertrauen und Transparenz, sind aber nicht zwingend erforderlich.
- Dokumentation zur Haustechnik/Ausstattung
Unterlagen und Bedienungsanleitungen zu technischen Einrichtungen des Hauses. Dazu zählen z. B. Handbücher, Garantieurkunden und technische Daten für Heizungsanlage, Photovoltaik-Anlage, Solarthermie, Lüftungsanlage oder Smart-Home-Systeme. Diese helfen dem Käufer, die Technik zu verstehen und weiter zu betreiben.
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (falls relevant)
Offizielle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Gemeinde. Hier wird aufgeführt, ob auf dem Grundstück Baulasten bestehen, also öffentlich-rechtliche Verpflichtungen wie Wegerechte, Abstandsflächen oder Stellplatzverpflichtungen, die nicht im Grundbuch stehen. Ein solcher Auszug ist besonders wichtig, wenn Baulasten bekannt oder zu vermuten sind.
Zusätzliche Unterlagen bei besonderen Fällen
- Bei Denkmalschutz
Ist die Immobilie als Baudenkmal eingetragen, müssen besondere Dokumente bereitgestellt werden:- Auszug aus der Denkmalschutzliste
Offizieller Nachweis, dass die Immobilie unter Denkmalschutz steht (Eintragung in der Denkmalliste). - Bestehende Auflagen
Schriftliche Aufstellung aller Auflagen und Auflagenbescheide der Denkmalschutzbehörde, die z. B. Renovierungsauflagen, Gestaltungsvorgaben oder Nutzungsbeschränkungen enthalten. Diese informieren Käufer über Pflichten im Umgang mit dem Denkmal.
- Auszug aus der Denkmalschutzliste
- Bei Erbbaurecht
Steht die Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück (Erbbaurecht), sind folgende Unterlagen wichtig:- Erbbaurechtsvertrag
Der notarielle Vertrag, der das Erbbaurecht begründet. Er enthält die Laufzeit des Erbbaurechts, den vereinbarten Erbbauzins sowie Rechte und Pflichten zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigtem. - Erbbaugrundbuchauszug
Auszug aus dem speziellen Erbbaugrundbuch, der das Erbbaurecht dokumentiert. Er zeigt, wer das Erbbaurecht innehat und welche Belastungen ggf. darauf eingetragen sind.
- Erbbaurechtsvertrag
Risiken beim Immobilienverkauf ohne vollständige Unterlagen
- Finanzierungsprobleme für Käufer
Banken verlangen für die Finanzierungsprüfung zahlreiche Unterlagen, darunter den Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne und Flurkarte. Fehlen diese, kann die Bank den Finanzierungsantrag ablehnen – der Käufer erhält keinen Kredit und der Verkauf scheitert.
- Rechtsstreitigkeiten
Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Beispielsweise kann ein Käufer Schadensersatz fordern, wenn sich nachträglich Baulasten, Wegerechte oder fehlende Baugenehmigungen herausstellen.
- Wertminderung der Immobilie
Ein Käufer, der aufgrund fehlender Dokumente Unsicherheiten hat, wird entweder vom Kauf Abstand nehmen oder einen deutlich niedrigeren Preis fordern. Unklare Verhältnisse führen meist zu schlechteren Verhandlungspositionen für den Verkäufer.
- Bau- und Nutzungsbeschränkungen
Fehlen wichtige Bauunterlagen wie Genehmigungen oder Grundrisse, könnten Umbauten oder Erweiterungen nachträglich als illegal eingestuft werden. Dies kann eine Nutzungsuntersagung oder teure Nachgenehmigungen nach sich ziehen.
- Schwierigkeiten bei der Eigentumsübertragung
Ohne vollständige Dokumente kann sich der Eigentumsübergang beim Notar verzögern oder gar scheitern. Besonders problematisch sind fehlende Grundschuldunterlagen oder Erbbaurechtsverträge, die für eine reibungslose Umschreibung benötigt werden.
- Mangelnde Transparenz
Käufer wollen Sicherheit über die Immobilie. Unvollständige Unterlagen wirken unseriös und lassen Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers aufkommen. Dies kann zur Abschreckung von Interessenten und längeren Verkaufszeiten führen.
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